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|8 min read|Manuel Hedinger

EU Accessibility Act: Was Schweizer KMU jetzt tun müssen

Der EU Accessibility Act ist seit Juni 2025 in Kraft – auch für Schweizer Online-Shops mit EU-Kunden. Fristen, WCAG-Anforderungen und erste Umsetzungsschritte.

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Viele Schweizer KMU kennen die DSGVO — den Datenschutz-Marathon der letzten Jahre. Weniger bekannt ist ein Gesetz, das seit dem 28. Juni 2025 in der EU verbindlich gilt und Schweizer Unternehmen mit EU-Kunden genauso betrifft: der European Accessibility Act (EAA). Während die Datenschutz-Debatte breite Aufmerksamkeit fand, lief die Accessibility-Frist bei vielen kleinen Unternehmen nahezu unbemerkt durch.

Das Gesetz verlangt, dass digitale Produkte und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen zugänglich sein müssen. Im Visier sind vor allem Online-Shops, Banking-Portale, Transport-Apps und Kommunikationsdienste. Wer heute als Schweizer Händler Produkte nach Deutschland, Österreich oder Frankreich verkauft, muss die technischen Anforderungen des EAA erfüllen — oder riskiert empfindliche Bussen und im schlimmsten Fall ein Verkaufsverbot im EU-Markt.

Laut dem Bundesamt für Statistik leben 1,8 Millionen Menschen in der Schweiz mit dauerhaften gesundheitlichen Einschränkungen. In der EU sind es über 80 Millionen. Das ist keine kleine Randgruppe, sondern ein substanzieller Teil der Bevölkerung, der täglich auf zugängliche digitale Angebote angewiesen ist — und der beim Einkauf, beim Bankgeschäft und bei der Informationssuche oft auf unnötige Barrieren stösst.

Was ist der EU Accessibility Act?

Der European Accessibility Act (EAA, Richtlinie 2019/882 der EU) verpflichtet Anbieter digitaler Produkte und Dienstleistungen, ihre Angebote barrierefrei zu gestalten. Er trat am 28. Juni 2025 in Kraft und ist seither für alle Unternehmen verbindlich, die im EU-Markt aktiv sind.

Die Analogie zur DSGVO ist nicht zufällig: Der EAA funktioniert nach demselben Prinzip. Entscheidend ist nicht der Unternehmenssitz, sondern ob Kunden in der EU bedient werden. Ein Schweizer Online-Shop, der Bestellungen aus München oder Wien entgegennimmt, ist genauso in der Pflicht wie ein deutsches Unternehmen.

Die technische Grundlage bildet die EN 301 549, eine europäische Norm, die ihrerseits auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 Level AA des W3C basiert. WCAG 2.2 wurde 2023 verabschiedet und gilt als empfohlene Praxis — der EAA referenziert formal noch WCAG 2.1 AA, doch wer heute eine Website oder Web-Applikation neu entwickelt, sollte direkt auf den aktuellen Stand setzen.

Wer ist konkret betroffen?

Nicht jedes Schweizer Unternehmen ist gleichermassen in der Pflicht. Der EAA zielt auf bestimmte Produktkategorien und Dienstleistungstypen:

Direkt betroffen:

  • Online-Shops — wer E-Commerce in der EU betreibt, muss die Anforderungen erfüllen
  • Banking und Finanzdienstleistungen — digitale Portale, Mobile-Apps, Zahlungsdienste
  • Elektronische Kommunikation — Telefonie-Apps, Messenger-Dienste mit geschäftlichem Zweck
  • Transportdienste — Online-Buchungsportale, Fahrplan- und Ticket-Apps
  • Audiovisuelle Mediendienste — Video-Streaming-Plattformen

Wichtige Ausnahme — mit einer grossen Lücke:

Mikro-Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro sind von den meisten EAA-Anforderungen ausgenommen. Diese Ausnahme gilt jedoch ausdrücklich nicht für Online-Shops. Wer als kleines KMU Produkte oder Dienstleistungen digital an EU-Kunden verkauft, muss handeln — unabhängig von der Unternehmensgrösse.

Schweizer BehiG: Parallele Pflicht im Inland

Neben dem EAA greift in der Schweiz das BehiG (Behindertengleichstellungsgesetz). Es richtet sich an öffentliche Stellen und Unternehmen mit öffentlich zugänglichen Angeboten. Seit einer Teilrevision, die 2025 in Kraft trat, müssen auch private Unternehmen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten, sofern sie öffentlich zugängliche kommerzielle oder kulturelle Dienstleistungen erbringen. Die Anpassungsfrist für bestehende Angebote läuft bis 2030.

Der Unterschied zum EAA: Das BehiG erfasst das Inlandsgeschäft und ist auf grössere Unternehmen sowie den öffentlichen Sektor ausgerichtet. Der EAA ist weiter gefasst und trifft jeden, der digital in der EU tätig ist.

Technische Anforderungen: Was WCAG 2.1 AA konkret bedeutet

WCAG steht für Web Content Accessibility Guidelines. Level AA ist der international anerkannte Standard für kommerzielle Webangebote und gliedert sich in vier Grundprinzipien.

Wahrnehmbarkeit

Alle Inhalte müssen von Nutzern wahrgenommen werden können — auch ohne Sehvermögen oder Gehör:

  • Alternativtexte: Alle informativen Bilder, Icons und Grafiken brauchen aussagekräftige alt-Attribute
  • Videountertitel: Jedes Video mit gesprochenem Inhalt benötigt synchronisierte Untertitel
  • Farbkontrast: Mindestens 4,5:1 für normalen Text, 3:1 für grosse Texte und UI-Komponenten
  • Keine rein farbbasierten Unterscheidungen: Fehler dürfen nicht nur durch Rot signalisiert werden — immer mit Text oder Symbol kombinieren

Bedienbarkeit

Alle Funktionen müssen ohne Maus erreichbar sein:

  • Tastaturnavigation: Jedes interaktive Element muss per Tab-Taste fokussierbar und per Enter/Space auslösbar sein
  • Sichtbarer Fokusindikator: Der aktuelle Fokus muss klar erkennbar sein — kein outline: none ohne sorgfältige Alternative
  • Skip-Links: Ein unsichtbarer, per Tab erreichbarer Link ans Seitenanfang erlaubt Screenreader-Nutzern, repetitive Navigation zu überspringen
  • Keine Zeitlimits ohne Vorwarnung und Verlängerungsoption
  • Keine blinkenden oder flackernden Elemente über 3 Hz — Gefahr von Krampfanfällen

Verständlichkeit

Inhalt und Bedienung müssen selbsterklärend sein:

  • Formulare müssen korrekt beschriftet sein (<label> für jedes Eingabefeld)
  • Pflichtfelder müssen als solche erkennbar sein — nicht nur durch ein rotes Sternchen
  • Fehlermeldungen müssen erklären, was falsch ist und wie es behoben werden kann
  • Konsistente Navigation auf allen Seiten (Logo, Hauptmenü, Suchfeld immer am selben Ort)

Robustheit

Die technische Umsetzung muss mit assistiven Technologien kompatibel sein:

  • Korrektes, valides HTML mit semantischer Struktur (<nav>, <main>, <footer>, <article>)
  • Überschriftenhierarchie ohne Sprünge (nie von <h1> direkt zu <h4>)
  • ARIA-Attribute wo nötig, aber sparsam — falsches ARIA schadet mehr als keines

Zusätzlich verlangt der EAA eine Zugänglichkeitserklärung (Accessibility Statement), die öffentlich zugänglich sein muss. Sie informiert Nutzer über den aktuellen Konformitätsstatus, benennt bekannte Ausnahmen und bietet einen Feedback-Kanal.

Fristen und was bei Nichteinhaltung droht

Das Fristenmodell des EAA ist auf den ersten Blick grosszügig — bei genauerem Hinsehen besteht jedoch für viele Unternehmen bereits jetzt Handlungsbedarf:

SituationFrist
Neue Dienstleistungen (gestartet ab 28. Juni 2025)Sofortige Konformität
Bestehende DienstleistungenBis 28. Juni 2030
Neue Produkte auf bestehendem Online-ShopSofortige Konformität
Neue Funktionen auf bestehender PlattformSofortige Konformität

Das bedeutet konkret: Wer seinen bestehenden Online-Shop weiterentwickelt, neue Produktkategorien anlegt oder eine neue Kassenseite einführt, muss diese Elemente sofort EAA-konform gestalten. Ein "Wir warten bis 2030" gilt nur für statische Altbestände — nicht für aktive Weiterentwicklung.

Die Konsequenzen bei Nichteinhaltung sind je nach EU-Land unterschiedlich, aber durchgängig spürbar:

  • Deutschland: Bussen bis zu 100.000 Euro pro Verstoss
  • Frankreich: 5.000 bis 250.000 Euro, plus laufende Tagessanktionen bis 1.000 Euro
  • EU-weit: Verkaufsverbote für nicht konforme Dienste, Klagemöglichkeiten für Behindertenverbände

Hinzu kommt ein strukturelles Risiko: Wer in einem EU-Land von einer Kontrollbehörde erfasst wird, kann auch in anderen Mitgliedstaaten ins Visier geraten.

Praktische Umsetzung: Wo beginnen?

Wer jetzt handeln will, sollte strukturiert vorgehen — nicht kopflos jede Schriftfarbe anpassen.

Schritt 1 — Bestandsaufnahme:
Automatisierte Tools wie Lighthouse (in Chrome integriert), axe DevTools oder WAVE geben einen ersten Überblick über technische Fehler. Sie finden viele Probleme, decken aber nicht alle WCAG-Kriterien ab. Manuelle Prüfung durch erfahrene Entwickler sowie Tests mit echten Screenreadern (NVDA, JAWS, VoiceOver) bleiben unerlässlich.

Schritt 2 — Priorisierung:
Nicht alle Mängel sind gleich kritisch. Fehlende Alternativtexte auf Produktbildern, falsche Formularbeschriftungen und unzureichende Farbkontraste schliessen Menschen aktiv aus — das sind Priorität-1-Korrekturen. Kosmetische Feinheiten können später folgen.

Schritt 3 — Technische Umsetzung:
Strukturelle Barrierefreiheit lässt sich oft effizienter einbauen als gedacht:

  • Semantisches HTML als Grundlage (korrekte Heading-Hierarchie, <nav>, <main>, <footer>)
  • ARIA-Labels für interaktive Elemente ohne sichtbaren Text
  • Fokusreihenfolge und sichtbaren Fokusindikator sicherstellen
  • Farbkontraste systematisch mit einem Contrast Checker prüfen

Schritt 4 — Zugänglichkeitserklärung publizieren:
Dieses Pflichtdokument benennt den Konformitätsstatus, listet bekannte Ausnahmen und bietet einen Kontaktweg für Rückmeldungen. Es ist rechtlich erforderlich — und zeigt gleichzeitig Verantwortungsbewusstsein gegenüber der eigenen Kundschaft.

Schritt 5 — Prozess etablieren:
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Jedes neue Feature, jeder neue Inhalt muss die Anforderungen erfüllen. Ein interner Prozess, der Accessibility-Checks in den Entwicklungsablauf integriert, schützt vor schleichendem Rückfall.

Barrierefreiheit als Wettbewerbsvorteil

Wer digitale Barrierefreiheit nur als Compliance-Aufgabe betrachtet, unterschätzt das Potenzial. Barrierefreie Websites sind besser für alle Nutzerinnen und Nutzer — nicht nur für Menschen mit Behinderungen.

SEO-Effekt: Alternativtexte, klare Überschriftenstruktur und semantisches HTML verbessern das Ranking, weil Suchmaschinen dieselben Signale bevorzugen wie Screenreader.

Breitere Zielgruppe: 1,8 Millionen Schweizer und über 80 Millionen EU-Bürger mit Einschränkungen sind potenzielle Kunden — und kaufen dort ein, wo die Bedienung reibungslos funktioniert.

Bessere Nutzererfahrung: Was für Menschen mit Behinderungen hilft — klare Navigation, lesbarer Text, schnelle Ladezeiten, verständliche Fehlermeldungen — nützt allen Besuchern und reduziert Abbruchraten.

Zukunftssicherheit: Wer heute barrierefrei baut, hat weniger Nachholbedarf, wenn die Anforderungen weiter steigen. WCAG 2.2 ist bereits Standard; WCAG 3.0 ist in Entwicklung.


Wenn Sie wissen möchten, wo Ihre Website heute steht und welche Schritte als nächstes sinnvoll sind: Hedinger-Digital prüft bestehende Web-Applikationen und Websites auf WCAG 2.1 AA-Konformität und begleitet die technische Umsetzung — von der ersten Analyse bis zur fertigen Zugänglichkeitserklärung. Weitere Informationen finden Sie unter Web-Applikationen und Statische Websites, oder nehmen Sie direkt über das Kontaktformular Kontakt auf.

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