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|9 min read|Manuel Hedinger

Datenschutz bei KI-Tools: Was KMU 2026 beachten müssen

revDSG, EU AI Act und die tägliche Praxis mit ChatGPT, Claude & Copilot. Konkrete Checkliste für Datenschutz bei KI-Tools im Schweizer KMU.

KIKMUBeratung

Ein Mitarbeiter kopiert den Entwurf eines Kundenvertrags in ChatGPT und bittet um eine Überarbeitung. Eine Sachbearbeiterin lässt Copilot eine Offerte formulieren – samt Firmennamen, Projektbudget und Kontaktdaten des Auftraggebers. Im Marketing wird eine Liste mit Kundenadressen in ein KI-Tool gezogen, um personalisierte Texte zu generieren.

Datenschutz bei KI-Tools ist dabei selten Thema. In jedem dieser Fälle werden Personendaten oder Geschäftsgeheimnisse an ein externes System übermittelt. Meist auf Server in den USA. Oft ohne Wissen der Geschäftsleitung. Praktisch nie mit einer rechtlichen Grundlage.

Solche Situationen gehören 2026 in vielen Schweizer Betrieben zum Alltag – und sind juristisch betrachtet heikel.

Warum das Thema jetzt akut wird

Zwei Jahre nach dem produktiven Einzug generativer KI in den Arbeitsalltag holt die Regulierung auf:

Das revidierte Schweizer Datenschutzgesetz (revDSG) ist seit dem 1. September 2023 in Kraft. Es bringt deutlich höhere Anforderungen an Dokumentation, Transparenz und Auslandsübermittlungen – und persönliche Bussen von bis zu CHF 250'000 für verantwortliche Personen bei vorsätzlichen Verstössen.

Der EU AI Act ist seit August 2024 in Kraft und entfaltet seine Wirkung gestaffelt – nicht «voll» ab August 2026: Verbote und KI-Kompetenz seit Februar 2025, GPAI-Pflichten seit August 2025, Transparenz nach Artikel 50 ab 2. August 2026, Hochrisiko-Pflichten erst 2027/2028 (nach Digital Omnibus). Schweizer Unternehmen sind betroffen, soweit Artikel 2 greift – etwa wenn der Output in der EU verwendet wird.

Die Schweiz selbst hat im März 2025 das KI-Übereinkommen des Europarats unterzeichnet (verbindlich erst nach Ratifikation). Das EJPD erarbeitet bis Ende 2026 Entwürfe für eine eigenständige Schweizer KI-Regulierung – das Parlament berät derzeit nicht bereits «über fertige KI-Gesetze bis Ende 2026», sondern wartet auf die vorbereiteten Vorlagen.

Zum KI-Einsatz in der Schweiz: Gemäss Angaben auf kmu.admin.ch bzw. AXA/SECO-Kontext lag der Anteil der KMU mit KI-Nutzung in jüngeren Erhebungen bei rund 34 Prozent (2025) – nicht bei «zwei Dritteln». Gleichzeitig haben laut Branchenerhebungen oft nur ein Teil der Betriebe klare interne Regeln. Diese Lücke ist das eigentliche Risiko – nicht die Technologie selbst.

Datenschutz bei KI-Tools: Die 5 häufigsten Fehler

Fehler 1: Free-Versionen für Geschäftsdaten verwenden

Die kostenlosen Varianten von ChatGPT, Gemini oder Claude haben eines gemeinsam: Eingaben werden standardmässig zur Weiterentwicklung der Modelle verwendet. Was Sie eintippen, kann Teil zukünftiger Trainingsdaten werden – und in abgewandelter Form in Antworten an andere Nutzer auftauchen.

Für private Experimente ist das harmlos. Für einen Mitarbeitenden, der ein Kundenprotokoll zusammenfassen lässt, ist es ein Datenschutzverstoss.

Fehler 2: Serverstandort und Angemessenheit ignorieren

Nach Artikel 16 revDSG dürfen Personendaten nur in Länder mit angemessenem Datenschutzniveau übermittelt werden – oder mit geeigneten Garantien.

Wichtig und oft falsch dargestellt: Die USA sind nicht pauschal «nie angemessen». Seit dem 15. September 2024 gilt das Swiss-U.S. Data Privacy Framework: US-Organisationen, die unter dem Framework zertifiziert sind, gelten für die Schweiz als angemessen. Die Angemessenheitsliste führt der Bundesrat über die Datenschutzverordnung (DSV) – es handelt sich nicht um eine freie «EDÖB-Länderliste» im Sinne einer alleinigen EDÖB-Erfindung.

Ohne Zertifizierung oder ohne andere Garantien (z. B. Standardvertragsklauseln) bleibt die Übermittlung an US-Empfänger heikel. Die meisten KI-Tools verarbeiten Daten (auch) in US-Rechenzentren. Das heisst nicht automatisch, dass sie nicht einsetzbar sind. Aber es heisst: Zertifizierungsstatus, AVV/DPA und allenfalls Zusatzgarantien müssen geprüft und dokumentiert sein.

Fehler 3: Kein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)

Sobald ein externes Tool Personendaten im Auftrag Ihres Unternehmens bearbeitet – und das tut jede KI-Anwendung, der Sie Kundendaten eingeben – braucht es einen Auftragsverarbeitungsvertrag (nach revDSG: "Bearbeitung durch Dritte").

Die kostenlosen Varianten bieten keinen. Die Business-Versionen hingegen stellen standardmässig einen Data Processing Addendum (DPA) bereit – oft per einfachem Klick in den Einstellungen aktivierbar, von vielen Unternehmen aber übersehen.

Fehler 4: Automatisierte Einzelentscheidungen ohne Kontrolle

Nach revDSG haben betroffene Personen das Recht, nicht einer ausschliesslich automatisierten Entscheidung unterworfen zu werden, die rechtliche Wirkungen entfaltet oder sie erheblich beeinträchtigt. Das betrifft zum Beispiel:

  • KI-gestützte Vorauswahl von Bewerbungen
  • Automatisierte Kreditwürdigkeitsprüfungen
  • KI-gestützte Versicherungsentscheide

Ohne dokumentierten menschlichen Entscheid und klare Informationspflicht ist das nicht zulässig – unabhängig davon, wie gut die KI arbeitet.

Fehler 5: Schatten-KI nicht dokumentiert

Das revDSG verlangt ein Bearbeitungsverzeichnis: eine Auflistung aller Verfahren, in denen Personendaten bearbeitet werden, inklusive Zweck, Datenkategorien und beteiligter Dritter. Für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden gibt es Ausnahmen – aber nur, wenn kein hohes Risiko besteht.

KI-Tools zählen praktisch immer als "beteiligte Dritte". Wenn niemand weiss, welche Tools Ihre Mitarbeitenden nutzen, können Sie das Verzeichnis nicht führen. Und ohne Verzeichnis lässt sich im Ernstfall nicht belegen, dass Sie Ihrer Dokumentationspflicht nachgekommen sind.

Business-Version vs. Gratis-Zugang: Der kleine aber feine Unterschied

Die gute Nachricht: Die meisten Datenschutzrisiken sinken deutlich mit dem Wechsel auf die geschäftliche Version des jeweiligen Tools. Die Mehrkosten liegen bei CHF 25–60 pro Nutzer und Monat – ein überschaubarer Betrag im Vergleich zum Risiko.

MerkmalGratis-VersionBusiness-Version
Training auf EingabenStandardmässig jaStandardmässig nein
AuftragsverarbeitungsvertragNeinJa (oft per Klick)
Datenresidenz wählbarNeinAnbieterspezifisch; EU/CH je nach Tarif und Tool – nicht überall Standard
Administrative KontrolleKeineZentrale Verwaltung
Audit-LogsKeineVerfügbar
Single Sign-On (SSO)NeinJa

Hinweis zu Claude und Co.: «Business» bedeutet nicht automatisch «Server nur in der EU oder Schweiz». Bei manchen Anbietern sind Datenresidenz-Optionen begrenzt, regional gestaffelt oder an Enterprise-Tarife gebunden. Das muss pro Tool und Vertrag geprüft werden – optimistische Pauschalaussagen («oft EU/CH») ersetzen keine Konfigurationskontrolle.

Die Entscheidung ist nicht, ob sich Business-Versionen rechtfertigen lassen. Die Entscheidung ist, ob Sie sich den rechtlichen und reputationellen Schaden leisten können, wenn ein Mitarbeiter mit der Gratis-Version einen Fehler macht.

Datenschutz bei KI-Tools: 10-Punkte-Checkliste für KMU

Eine pragmatische Checkliste, mit der ein Betrieb in rund einem halben Tag die Grundlagen abdecken kann:

1. Bestandsaufnahme machen Welche KI-Tools werden heute im Unternehmen genutzt? Eine anonyme Umfrage unter Mitarbeitenden fördert oft erstaunliche Ergebnisse zutage.

2. Auf Business-Versionen umstellen Alle Tools, die für Geschäftsdaten genutzt werden, auf kostenpflichtige Varianten mit AVV umstellen. Private Nutzung trennen.

3. Auftragsverarbeitungsverträge abschliessen Bei jedem Anbieter prüfen, ob ein DPA verfügbar ist – und ihn aktivieren. Die Dokumente ablegen.

4. Datenresidenz und Transfergrundlage prüfen Wo werden Daten verarbeitet? DPF-Zertifizierung des US-Anbieters? SCC? Residenz-Option EU/CH – falls vorhanden – aktiv wählen und dokumentieren.

5. KI-Nutzungsrichtlinie erstellen (Best Practice) Zwei Seiten reichen: Was darf hinein, was nicht? Welche Tools sind freigegeben? Wer darf automatisierte Entscheidungen treffen? Rechtlich keine generelle Formpflicht – praktisch oft unverzichtbar.

6. Mitarbeitende schulen Eine 60-Minuten-Schulung mit konkreten Beispielen bringt mehr als ein 50-seitiges Handbuch, das niemand liest.

7. Bearbeitungsverzeichnis ergänzen Jedes eingesetzte KI-Tool mit Zweck, Datenkategorien, Speicherort und Rechtsgrundlage dokumentieren.

8. Information der Betroffenen Datenschutzerklärung auf der Website aktualisieren: Welche KI-Tools werden zur Bearbeitung welcher Daten eingesetzt?

9. Automatisierte Entscheidungen identifizieren Überall dort, wo KI rechtliche oder erhebliche Wirkung hat, menschliche Kontrolle und Widerspruchsmöglichkeit dokumentieren. Bei hohem Risiko: DSFA nach Art. 22 DSG.

10. Regelmässig prüfen Der KI-Markt verändert sich monatlich. Ein jährlicher Review der eingesetzten Tools und der Nutzungsrichtlinie sollte im Kalender stehen.

Was in eine KI-Nutzungsrichtlinie gehört

Eine gute Richtlinie ist kurz, verständlich und praktikabel. Ein Entwurfsraster:

Freigegebene Tools Konkrete Liste mit Tool-Name, Version (Business/Enterprise), Einsatzzweck. Alles, was nicht auf der Liste steht, braucht vorgängige Freigabe.

Was darf rein Öffentlich verfügbare Informationen, anonymisierte Daten, eigene Kreativarbeit. Klare Beispiele geben.

Was darf nicht rein Personendaten von Kunden, Mitarbeitenden, Lieferanten. Geschäftsgeheimnisse, Preise, Verträge, Strategiedokumente. Besonders schützenswerte Daten (Gesundheit, Religion, politische Ansichten). Auch hier: Beispiele konkreter als abstrakte Regeln.

Output-Verantwortung KI-Ausgaben sind Entwürfe, keine Endprodukte. Inhalte vor Weiterverwendung prüfen, Quellen verifizieren, Urheberrechte beachten.

Kennzeichnung und Transparenz Wann muss KI-Nutzung gegenüber Kunden oder Geschäftspartnern kenntlich gemacht werden? Im EU-Kontext kann ab 2. August 2026 Art. 50 AI Act greifen (Transparenz, nicht pauschal «jedes Bild»). Pragmatischer Richtwert: immer dort, wo es um rechtlich verbindliche Inhalte oder Interaktion mit Personen geht (Chatbots, Angebote, Verträge, Beratungsempfehlungen). In der Schweiz: DSG-Informationspflichten beachten.

Vorfall-Meldung Wenn ein Mitarbeitender versehentlich Personendaten in ein ungeeignetes Tool eingegeben hat: Wer wird wie schnell informiert? Klare Prozesse senken die Hemmschwelle, Vorfälle zu melden.

Eine solche Richtlinie ist in wenigen Stunden erstellt und bringt mehr Sicherheit als jede technische Massnahme – als Best Practice, nicht als selbstständige «KI-Gesetzesform».

Was bei EU-Geschäft zusätzlich gilt

Wer Kunden oder Geschäftspartner in der EU hat und den AI Act nach Art. 2 auslöst, sollte die gestaffelten Pflichten nicht ignorieren:

  • Risikoklassifizierung: Jedes eingesetzte KI-System in eine der Kategorien einstufen (unzulässig / hochrisiko / begrenztes Risiko / minimales Risiko). Die meisten KMU-Anwendungen fallen in die beiden unteren Kategorien.
  • Transparenzpflichten (Art. 50): Ab 2. August 2026 – differenziert nach Anbieter und Betreiber (Chatbots, maschinenlesbare Markierung, Deepfakes usw.).
  • KI-Kompetenz (AI Literacy, Art. 4): Seit Februar 2025 gilt in der EU die Pflicht, dass Mitarbeitende, die KI einsetzen, über ausreichende Kompetenz verfügen. Dokumentierte Schulungen sind der einfachste Nachweis.
  • Bussenstufen: Bis 35 Mio. Euro / 7 % (u. a. Verbote) vs. bis 15 Mio. Euro / 3 % (u. a. Art. 50).

Für viele Firmen hierzulande ist der EU AI Act weniger eine direkte Pflicht als ein Qualitätsmassstab, an dem sich deutsche, österreichische oder französische Geschäftspartner orientieren – ausser der Anwendungsbereich greift wirklich. Wer heute die DSG-Grundlagen dokumentiert, ist morgen nicht im Nachteil.

Fazit: Datenschutz bei KI-Tools ist kein Grund, auf KI zu verzichten

Die häufigste Reaktion von KMU-Geschäftsleitungen auf Datenschutz bei KI-Tools ist einer von zwei Extremen: entweder komplettes KI-Verbot oder komplette Ignoranz. Beides ist falsch.

Richtig ist der pragmatische Mittelweg: Business-Versionen einsetzen, Transfergrundlagen prüfen (inkl. Swiss-U.S. DPF), klare Regeln schaffen, Mitarbeitende schulen, dokumentieren. Der Aufwand ist überschaubar – typischerweise ein bis zwei Arbeitstage pro Jahr für ein KMU mit 20 Mitarbeitenden. Der Nutzen ist doppelt: rechtliche Sicherheit und klarere interne Abläufe.

Die Alternative – warten, bis ein konkreter Vorfall oder eine Kontrolle kommt – ist teurer. Nicht nur in CHF, sondern auch in Vertrauen.


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Weiterführend: KI-Integration für KMU: Wo anfangen? – Einstiegspunkte für das erste KI-Projekt, Die besten KI-Tools für KMU 2025 – Konkrete Tool-Empfehlungen mit Einsatzszenarien, und KI-Assistent im Büroalltag – Praxisnaher Leitfaden für die tägliche Anwendung.

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