Förderung für Digitalisierung: Was KMU 2026 bekommen
Bis zu CHF 15'000 ohne Eigenbeitrag, Kantonsprogramme für KI-Projekte: Ein Überblick über Innosuisse und kantonale Förderung für Digitalisierungsvorhaben 2026.
Ein erstes KI-Projekt oder eine überfällige Prozessdigitalisierung klingt für viele Betriebsinhaber nach einer fünfstelligen Investition aus der eigenen Kasse – Budget, das im Tagesgeschäft selten frei herumliegt. Genau an diesem Punkt bleiben viele gute Ideen liegen, nicht weil sie sich nicht lohnen würden, sondern weil das Startkapital fehlt und niemand danach gefragt hat, ob es dafür öffentliche Unterstützung gibt.
Die gibt es tatsächlich, und sie ist konkreter als ihr Ruf. Der Bund über Innosuisse und praktisch jeder Kanton über eigene Standortförderungsprogramme unterstützen Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben – teils ohne Eigenbeitrag, teils mit substanziellen Beiträgen an die eigentliche Umsetzung. Weniger als 30 Prozent der Betriebe in der Schweiz nutzen laut Bundesamt für Statistik aktiv KI-Technologien in ihren Geschäftsprozessen. Ein Teil dieser Lücke lässt sich schlicht damit erklären, dass die verfügbare Förderung kaum bekannt ist.
Dieser Beitrag ordnet die wichtigsten Instrumente ein: was sie tatsächlich abdecken, wer berechtigt ist, und wie ein Antrag in der Praxis abläuft.
Der Innovationsscheck: Bis zu CHF 15'000 ohne Eigenbeitrag
Der niederschwelligste Einstieg ist der Innosuisse-Innovationsscheck. Er finanziert eine Vorstudie – eine Machbarkeitsanalyse, eine Marktpotenzialabklärung oder eine erste Konzeptentwicklung – mit einem Forschungspartner, in der Regel einer Fachhochschule oder Universität. Bis zu CHF 15'000 übernimmt Innosuisse dabei zu 100 Prozent, ohne dass ein Cash-Beitrag des Unternehmens nötig wäre.
Berechtigt sind Betriebe mit weniger als 250 Vollzeitstellen – die grosse Mehrheit der Schweizer Wirtschaft fällt darunter. Anträge lassen sich jederzeit einreichen, eine feste Eingabefrist gibt es nicht. Die Prüfung dauert erfahrungsgemäss 4 bis 6 Wochen, womit sich ein solches Vorstudienprojekt vergleichsweise kurzfristig anstossen lässt.
Wichtig ist die Abgrenzung: Der Innovationsscheck finanziert keine fertige Software und keine klassische Beratung. Er finanziert die Abklärung, ob eine Idee trägt – etwa, ob sich ein geplanter KI-gestützter Prozess technisch und wirtschaftlich sinnvoll umsetzen lässt, bevor Geld in die eigentliche Entwicklung fliesst. Für viele Betriebe ist genau das der fehlende erste Schritt: eine belastbare, extern geprüfte Antwort auf die Frage "Lohnt sich das überhaupt?", bevor ein grösseres Budget gesprochen wird.
Von der Vorstudie zur Umsetzung: Die Projektförderung
Fällt die Vorstudie positiv aus, folgt bei vielen Vorhaben der nächste Schritt: die reguläre Innosuisse-Projektförderung mit einem Umsetzungspartner. Hier ändert sich das Finanzierungsmodell spürbar. Seit der Beitragsverordnung vom 1. Januar 2023 ist die Co-Finanzierung nicht mehr starr bei 50 Prozent fixiert, sondern liegt flexibel zwischen 40 und 60 Prozent der direkten Projektkosten als Eigenleistung des Umsetzungspartners. Zusätzlich ist ein Cash-Anteil von mindestens 5 Prozent der Gesamtprojektkosten an den Forschungspartner zu zahlen.
Die Grössenordnung ist entsprechend anders als beim Innovationsscheck: Typische Fördersummen für den Forschungspartner liegen zwischen CHF 150'000 und 500'000 pro Projekt. Das ist kein Instrument für jedes kleine Vorhaben – aber für ein Projekt, das eine echte Neuentwicklung mit Forschungsanteil beinhaltet, etwa ein KI-gestütztes Prognosemodell oder eine neuartige Automatisierungslösung, kann es einen erheblichen Teil der Entwicklungskosten abdecken, den sonst allein das Unternehmen tragen müsste.
Der entscheidende Unterschied zum Innovationsscheck liegt im Neuheitsgrad: Gefördert wird, was über eine Standardimplementierung bestehender Software hinausgeht und einen tatsächlichen Forschungs- oder Entwicklungsanteil enthält. Eine Einschätzung, ob ein konkretes Vorhaben diese Schwelle erreicht, lohnt sich vor der Antragstellung – oft lässt sich das bereits im Rahmen der Vorstudie klären.
Kantonale Förderung: Zürich als Beispiel, aber nicht die einzige Adresse
Neben der Bundesebene unterhält praktisch jeder Kanton eigene Standortförderungsprogramme – insgesamt haben alle 26 Kantone entsprechende Angebote, unterschiedlich in Umfang und Ausrichtung. Der Kanton Zürich zeigt exemplarisch, wie konkret das inzwischen wird: Über die Standortförderung läuft ein dreistufiges KI-Programm, entwickelt gemeinsam mit dem Swiss Data Science Center. Teilnehmende Betriebe bauen darin systematisch KI-Kompetenz auf und entwickeln zusammen mit anderen Unternehmen einen direkt nutzbaren KI-Prototyp – begleitet, statt allein vor der Technologie zu stehen.
Andere Kantone setzen unterschiedliche Schwerpunkte: manche mit direkten Förderbeiträgen für Digitalisierungsprojekte, andere primär mit kostenloser Erstberatung, Vernetzungsangeboten oder Zugang zu Forschungspartnern. Wer ein Digitalisierungsvorhaben plant, sollte deshalb zwei Anlaufstellen parallel prüfen: die eigene kantonale Wirtschaftsförderung und das national organisierte SECO-KMU-Portal, das einen Überblick über die Förderlandschaft aller Kantone bietet. Gerade weil sich die Programme laufend weiterentwickeln, lohnt sich eine kurze Anfrage bei der zuständigen Stelle mehr als eine pauschale Einschätzung aus zweiter Hand.
So läuft ein Antrag in der Praxis ab
Der administrative Aufwand schreckt oft mehr ab als die Sache selbst – dabei ist der Ablauf beim Innovationsscheck überschaubar. Vier Schritte sind entscheidend:
1. Idee und Fragestellung schärfen. Bevor überhaupt ein Antrag gestellt wird, sollte klar formuliert sein, welches konkrete Problem gelöst werden soll und warum eine bereits existierende Standardlösung dafür nicht reicht. Ein vager Wunsch nach "mehr KI im Betrieb" reicht als Grundlage nicht aus – eine präzise Fragestellung wie "Lässt sich die Qualitätskontrolle X mit einem Bildererkennungsmodell zuverlässig automatisieren?" hingegen schon.
2. Forschungspartner finden. Gefördert wird ausschliesslich eine Zusammenarbeit mit einer Hochschule, Fachhochschule oder einem anerkannten Forschungsinstitut. Wer bereits eine Ansprechperson an einer Hochschule kennt, kann direkt starten; wer keine hat, wendet sich an die Innosuisse-Vermittlungsstelle oder die kantonale Wirtschaftsförderung, die passende Institute vorschlagen.
3. Antrag gemeinsam mit dem Forschungspartner einreichen. Der Antrag wird von Unternehmen und Forschungspartner gemeinsam formuliert und über das Innosuisse-Portal eingereicht. Er beschreibt die Fragestellung, den geplanten Ablauf der Vorstudie und den erwarteten Erkenntnisgewinn. Da keine feste Eingabefrist gilt, lässt sich der Zeitpunkt frei an das eigene Projekt anpassen.
4. Prüfung abwarten und Vorstudie durchführen. Nach 4 bis 6 Wochen liegt in der Regel ein Entscheid vor. Fällt er positiv aus, beginnt die eigentliche Vorstudie mit dem Forschungspartner – meist über einen Zeitraum von wenigen Monaten. Am Ende steht ein Ergebnisbericht, der zeigt, ob und wie sich die Idee technisch und wirtschaftlich umsetzen lässt, und der als Grundlage für einen allfälligen Folgeantrag zur Projektförderung dient.
Bei kantonalen Programmen wie dem Zürcher KI-Programm läuft die Anmeldung meist direkter über die jeweilige Wirtschaftsförderung, oft mit einer festen Kohortengrösse und einem Startdatum statt einer laufenden Eingabe – ein zusätzlicher Grund, sich frühzeitig bei der zuständigen kantonalen Stelle zu erkundigen.
Ein Beispiel aus der Praxis
Ein Handwerksbetrieb mit 18 Mitarbeitenden möchte die Terminplanung für den Aussendienst automatisieren, die heute noch telefonisch und über eine geteilte Excel-Tabelle koordiniert wird. Statt direkt eine Software einzukaufen, klärt der Betrieb zunächst über einen Innovationsscheck mit einer Fachhochschule ab, welcher Ansatz – ein regelbasiertes System oder ein lernendes Modell, das saisonale Auslastung und Fahrwege einbezieht – tatsächlich zur eigenen Auftragsstruktur passt. Die Vorstudie kostet den Betrieb ausser der eigenen Zeit nichts. Erst danach fällt die Entscheidung, ob und wie das Ergebnis umgesetzt wird – mit einer deutlich fundierteren Ausgangslage, als ein Anbieterversprechen allein geliefert hätte.
Was das für die eigene Planung bedeutet
Zwei Punkte sind für die praktische Planung entscheidend. Erstens: Förderung ersetzt keine Strategie. Ein Innovationsscheck oder ein kantonales KI-Programm bringt am meisten, wenn im Vorfeld bereits klar ist, welches Problem gelöst werden soll und warum eine Standardlösung dafür nicht reicht – sonst verpufft die externe Prüfung, weil sie auf eine unscharfe Fragestellung trifft. Zweitens: Die Antragsprozesse sind darauf ausgelegt, mit einem Forschungs- oder Umsetzungspartner gemeinsam gestellt zu werden. Wer noch keinen Kontakt zu einer Hochschule hat, findet über Innosuisse oder die kantonale Wirtschaftsförderung Vermittlungsstellen, die passende Partner vorschlagen – der fehlende Kontakt ist also kein Ausschlussgrund, nur ein zusätzlicher erster Schritt.
Für ein kleines Team bedeutet das konkret: Eine Idee, die heute wegen des Budgets zurückgestellt wird, verdient vor dieser Entscheidung einen Blick auf die verfügbare Förderung – gerade bei KI- und Digitalisierungsprojekten ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass mindestens ein Teil der Kosten von Bund oder Kanton getragen werden kann.
Bei der Einschätzung, ob ein geplantes Digitalisierungs- oder KI-Vorhaben förderfähig ist und wie sich Antrag und Umsetzung sinnvoll aufeinander abstimmen lassen, unterstützt die Digitalberatung von Hedinger-Digital. Für ein konkretes KI-Projekt, das anschliessend auch technisch umgesetzt werden soll, bietet sich zusätzlich ein Blick auf die KI-Integration an. Eine erste Einschätzung gibt es über das Kontaktformular.


